Deutsche Wehrpflicht und wie sie heute wäre
Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine gibt es Bedenken, ob Deutschland eine Armee bereit halten sollte. Da die deutsche Versorgung an Soldaten mangelhaft ist, würde in solch einem Fall die Wehrpflicht wieder eingeführt werden müssen.
Müssen wir also im Krieg mitkämpfen???
Keine Panik, erstens wird es höchstwahrscheinlich nicht so weit kommen, und zweitens wird niemand dazu gezwungen, an vorderster Linie zu kämpfen.
Wie war es mit der deutschen Wehrpflicht denn bisher?
Die Wehrpflicht in Deutschland wurde im Juli 2011 abgeschafft und darf nur bei Verteidigungs- oder Spannungsfällen wieder einberufen werden.
Eingeführt wurde die allgemeine Wehrpflicht im Juli 1956 und damals mussten gesunde, männliche Personen ab 18 Jahren für ein Jahr im Wehrdienst tätig sein. Hierbei gab es viele Ausnahmen, auf die wir später nochmal genauer blicken werden. Doch im Jahr 1968 gab es eine entscheidene Veränderung, die auf viele unserer Eltern mit Sicherheit zutraf: Man musste nicht mehr am Wehrdienst teilnehmen, sondern konnte auch Zivildienst leisten, wie zum Beispiel im Krankenhaus, als Helfer in sozialen Einrichtungen und sogar im Straßenverkehr. (Nachzulesen im deutschen Grundgesetz Artikel 12a: Wehr- und Dienstpflicht) Somit musste man keine Waffe halten und konnte stattdessen Zivildienst leisten, ebenfalls für ein Jahr.
Sollte eine Wehrpflicht wieder neu eingeführt werden, können wir sicher sein, dass sie nur Männer von 18 bis 60 Jahren betreffen wird.
Aber warum eigentlich nur Männer? Ist das nicht sexistisch?
Naja, nicht wirklich, schließlich ist es nicht nur Männern erlaubt, sich militärisch zu beteiligen. Auch damals schon war es erlaubt Frauen auszubilden und das wurde auch getan. Allerdings sind Frauen von der Wehrpflicht ausgeschlossen worden, um Fortpflanzungsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten; wenn Frauen Kinder bekommen wollten, sollten sie natürlich nicht im Krieg kämpfen.
Ebenfalls ist man der Ansicht, dass sie durch das Gebären von Kindern bereits einen großen Beitrag für die Gesellschaft leisten, der bei geborenen Männern fehle. Dadurch gab es zwar Empörungen, weil Mädchen somit früher studieren konnten als Jungen, doch es wurde nie etwas dagegen getan und das wird vermutlich auch nicht passieren.
Wie bereits erwähnt, gibt es viele Ausnahmen, durch die bestimmte junge Männer von ihrer Wehrpflicht ausgeschlossen werden können.
Dazu gehören:
- Polizeivollzugsbeamte
- vierjährig verpflichtete im Ersatzdienst des Katastrophenschutzes (technisches Hilfswerk, freiwillige Feuerwehr, …)
- Angehörige von Hilfsorganisationen (deutsches rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, …)
- Geistliche
- Schwerbenachteiligte
Ebenso gibt es Fälle, bei denen die Personen zuerst einen Antrag zur Befreiung der Wehrpflicht stellen müssen:
- der Dritte und jeder weitere Sohn, wenn zwei Geschwister einen Dienst als Soldat auf Zeit von maximal zwei Jahren geleistet haben
- Männer, die verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind
- Männer, die für ein Kind sorgen müssen
Zurückstellungen vom Wehrdienst können gelten bei:
- Theologie Studierende oder Leute, die Priester oder Pastor werden möchten
- Die, die sich in einer Ausbildung befinden
- Kandidaten, die bereits in einem anderen Land Wehrdienst geleistet haben
- Menschen, die mindestens einen Vorfahren haben, welcher in der nationalsozialistischen Zeit verfolgt wurde
- Wehrpflichtige, die zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig waren.
Somit muss kaum jemand ein Gewehr halten, der es nicht will, selbst wenn die Wehrpflicht wieder einberufen wird. Trotzdem sind Freiwillige von der Bundeswehr sicherlich gewünscht.
Quellen: Wikipedia, Deutsches Gesetzbuch, Berichte von Bundeswehrsoldaten
Titelbild: https://pixabay.com/de/illustrations/textur-tarnung-soldat-oberfläche-2900900/