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Wie viel Meinung ist im Klassenzimmer erlaubt ?

Es gibt viele Gerüchte rund um die Frage, wie viel eigene Meinung eigentlich erlaubt ist… Müssen Lehrer/innen politisch neutral bleiben oder dürfen sie ihre Meinung äußern? Wie sieht es eigentlich mit den Schüler/innen aus? Dürfen sie ihre Meinung sagen?

Ein Mythos ist, dass Lehrkräfte neutral bleiben müssen, aber das stimmt nicht. Lehrkräfte dürfen durchaus ihre politische Meinung äußern, genauso wie Schüler/innen  das Grundrecht der Meinungsfreiheit haben. Allerdings wird das staatliche pädagogische Personal durch das Beamtenrecht eingeschränkt. Im Beamtenstatusgesetz steht, dass für alle Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten Artikel 33 Absatz 2 gilt: „Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres ergibt.“ Ebenso gilt für Lehrer das Überwältigungsverbot: Es ist den Lehrkräften untersagt, Schüler/innen zu überrumpeln.

Ein Bespiel für das Überwältigungsverbot ist das Sprechen über Parteien: Wenn eine Lehrkraft z.B. eine Partei gut findet, darf sie ihre Schüler/innen nicht mit ihrer eignen Meinung überrumpeln.

Damit eng verbunden ist das Kontroversitätsgebot: Das Kontroversitätsgebot besagt, dass Inhalte im Unterricht kontrovers behandelt werden müssen, die auch im politischen und wissenschaftlichen Diskurs kontrovers diskutiert werden. Stellt euch vor, dass Lehrer X zum Beispiel eine allgemeine Wehrpflicht befürwortet und selbst mal in der Bundeswehr war. Im Unterricht behandelt er lediglich die Argumente, die für seine Auffassung sprechen. Lehrer Y wiederum ist gegen die allgemeine Wehrpflicht und behandelt im Unterricht nur deren vermeintliche Nachteile.  In beiden Fällen würde die Lehrkräfte gegen das Kontroversitätsgebot verstoßen, denn sie ignorieren beide, dass es mehrere Meinungen zu dem Thema Wehrpflicht gibt, die die Schülerinnen und Schüler kennenlernen sollten.

Beide Gebote haben den dritten und letzten Punkt des „Beutelsbacher Konsens“ zum Ziel, nämlich die Schülerorientierung. Dabei geht es darum, dass die Schülerinnen und Schüler eine eigene Meinung zu einem Thema entwickeln können und sich auch in andere hineinversetzen können, die eine andere Auffassung vertreten.  

WAS KANN MAN TUN, WENN LEHRKRÄFTE DIESE GEBOTE MISSACHTEN?

Mann könnte sich mit dem Klassensprecher zusammensetzen und dann vielleicht gemeinsam mit der Lehrkraft das Gespräch suchen.  Außerdem könnte man Unterstützung bei Klassenleitungen oder den  Eltern suchen oder die Beratungslehrer zu Rate ziehen.

Quellen

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