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75 Jahre Deutsches Grundgesetz

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Deshalb beschäftigen wir uns in diesem Artikel mit dem Grundgesetz und berichten die schockierende Nachricht: „Es gab keinen Geburtstagskuchen!“

Nach dem zweiten Weltkrieg trafen sich Politiker in einem Naturkundemuseum in Bonn, der damaligen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, und waren sich einig, dass das, was Hitler gemacht hat, nie mehr passieren soll. Sie entwarfen Regeln für das zukünftige Leben der Menschen in Deutschland und die Rolle des Staates. Schließlich verkündeten sie am 23. Mai 1949 das Grundgesetz als Ergebnis ihrer Arbeit. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 galt das Grundgesetz für ganz Deutschland.

In dem Grundgesetz sind 146 Artikel, in denen unter anderem die folgenden Regeln stehen:

  • „Die Menschenwürde ist unantastbar.“
  • „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
  • „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
  • „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

… und viele andere mehr.

Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen und ist für die moderne Zeit sehr fortschrittlich. Der Bundespräsident meint, dass das Grundgesetz ein Geschenk sei. Für die Kinder gilt das aber nicht uneingeschränkt, denn Kinderrechte stehen nicht im Grundgesetz. Leider, möchte man sagen. Einige Parteien (SPD, FDP, die Grünen, …) fordern dies zwar, allerdings braucht ein Artikel, das ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, eine Zweidrittelmehrheit, und das ist nicht so einfach zu erreichen…

Vielleicht stehen die Kinderrechte im Grundgesetz, wenn es 100 Jahre alt wird. Oder ich.

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